Behandlungspflege – Was im Sozialgesetzbuch Fünf geregelt ist

Die Behandlungspflege ist im Sozialgesetzbuch Fünf geregelt. Hierbei handelt es sich um medizinische Leistungen, die bei pflegebedürftigen Menschen von examinierten Pflegekräften ausgeführt werden.

Welche Leistungen dies sind, entscheidet der Arzt und stellt hierfür eine Verordnung aus. Dabei ist es unwichtig, ob sich der Pflegebedürftige zu Hause, in einem Pflegeheim oder in der Kurzzeitpflege befindet.

Sie fragen sich nun sicherlich, welche Leistungen die Behandlungspflege beinhaltet. Das ist im Grunde ganz einfach. Es geht hier um Dinge, die der Pflegebedürftige benötigt, um wieder zu genesen oder um seinen Zustand so lange wie möglich stabil zu halten. Somit können das die Gabe von Medikamenten, aber auch das Anlegen von Wunderverbänden, Blutdruckmessungen, Dekubitusbehandlung oder Blutzuckermessung sein. Sie können sich auch kurzfristig bezüglich Spitex Bern beraten lassen.

 

 

Während der Pflegebedürftige im Krankenhaus ständig medizinisch versorgt ist, ist das nach dem Krankenhausaufenthalt nicht mehr gewährleistet. Entweder übernehmen Sie die Betreuung oder dies macht eine Pflegekraft. Natürlich spricht nichts dagegen, dass Sie das machen. Doch manchmal sind auch Behandlungen notwendig, die medizinische Kenntnisse voraussetzen wie beim Verbandwechsel. Hier ist es sinnvoll, wenn Sie sich Hilfe holen. Genau für diesen Zweck wurde die Behandlungspflege ins Leben gerufen. Sie wird von Patienten und Ärzten rege genutzt. Sie dient auch den Angehörigen als Erleichterung und Sicherheit, dass der Patient auch in seinen eigenen vier Wänden bestens versorgt ist.

Besprechen Sie die Behandlungspflege

Damit im Vorfeld schon geklärt ist, was Sie und die pflegebedürftige Person möchten, ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken zu machen. Sofern die betroffene Person noch geistig rege ist, beziehen Sie in voll mit ein. Schließlich geht es hier um eine Sache, die durchaus sehr in die Privatsphäre gehen kann. Somit sollte der Patient damit auch einverstanden sein.

Reden Sie aber auch mit dem Arzt und klären Sie ab, was seiner Meinung nach besser ist. Die Gabe der Medikamente können durchaus Sie selbst übernehmen, sofern Sie zu den Abgabezeiten auch zu Hause sind. Wenn Sie eine Person betreuen, die nicht bei Ihnen zu Hause wohnt oder wenn Sie Vollzeit arbeiten, ist es natürlich ratsam, auch hier einen Pflegedienst zu organisieren. Manche Wundverbände können Sie eventuell auch selbst anlegen. Andere Arbeiten dagegen, wie bei einem Dekubitus oder bei infektiösen Wunden, gehören in die Hände von erfahrenen Wundmanagern oder examinierten Pflegekräften.

Warum können Sie die Behandlungspflege nicht selbst machen?

Wie Sie, durch eine ausführliche Pflegeplanung. schon wissen, kommt es immer darauf an, welche Pflegemaßnahmen notwendig sind. Die Gabe von Tabletten kann durchaus möglich sein. Es gibt jedoch auch Medikamente, die sehr heikel sind und bei denen kleinste Fehler verheerende Folgen haben können. In diesem Fall ist es besser, wenn das der Pflegedienst übernimmt. Ebenso ist es mit der Gabe von Spritzen wie mit Insulin oder Heparin. Wenn Sie sich vom Arzt genau zeigen lassen, wie das Spritzen geht, ist es kein Problem. Doch müssen Sie auch hier besonders vorsichtig sein, da gerade eine Überdosierung des Insulins gefährlich ist.

Geht es aber an Wundverbände, ist der Pflegedienst der richtige Ansprechpartner. Manche Wunden heilen schlecht, sind infektiös und brauchen eine intensive Behandlung. Eine examinierte Pflegekraft oder ein Wundmanager weiß genau, wie solche Wunden zu behandeln sind. Auch sehen und riechen diese beim Verbandwechsel, wenn mit der Wunde etwas nicht stimmen sollte. Überschätzen Sie hier nicht Ihre Kompetenzen und lassen Sie sich helfen.

Als Angehöriger pflegen – Entscheidung

Oft fühlen sich die Angehörigen schnell mit der Pflege überfordert. Sie dürfen nicht vergessen, dass manche pflegebedürftige Personen sehr anstrengend sein können. Manche von ihnen sind unzufrieden und fast schon boshaft. Egal was Sie machen, es ist falsch. Kaum haben Sie sich hingesetzt, sollen Sie schon wieder etwas für die Person tun. Das machen Sie am Anfang noch gern, doch schon bald merken Sie, dass Sie an Ihre Grenzen stoßen.

Um Ihnen das Leben mit einer pflegebedürftigen Person zu erleichtern, erhalten Sie deshalb Hilfe. Dabei ist es auch völlig egal, ob Sie mit der Person in einem Haushalt leben. Gerade Frauen nehmen gern den Pflegedienst in Anspruch, wenn die Ehemänner zum Pflegefall werden. Das liegt einfach daran, dass diese Männer oftmals schwer zu pflegen sind.

 

Sie waren bisher der Ernährer der Familie und fallen mit ihrer Pflegebedürftigkeit in ein tiefes Loch. Sie fühlen sich nutzlos, und das lassen sie die Frauen oft nur zu gern spüren. Zudem tritt auch noch das Problem auf, dass ein großer und schwerer Mann für eine ältere Dame einfach nicht aus dem Bett zu stemmen ist.

Besonderheiten der Behandlungspflege

Neben der typischen Behandlungspflege gibt es auch Sonderformen, die einen bestimmten Zweck verfolgen. Alles zielt darauf ab, dass der Pflegebedürftige nicht ewig lange im Krankenhaus bleiben muss oder immer wieder in die Klinik muss, wenn sich sein Zustand etwas verschlechtert. So gibt es die:

  • Krankenhausvermeidungspflege
  • Sicherungspflege

Die Krankenhausvermeidungspflege kann der Arzt verordnen, wenn damit ein Krankenhausaufenthalt umgangen werden kann oder zumindest verkürzt. Hier ist es in jedem Fall wichtig, einen Pflegedienst zu organisieren. Meist handelt es sich hier um Maßnahmen, die Sie als Laie nur ungenügend erfüllen könnten.

Für den Patienten macht diese im Grunde schon Sinn, denn nach vielen und langen Krankenhausaufenthalten leiden gerade ältere Menschen sehr. Sie verlieren den restlichen Lebensmut und wollen aufgeben. Um genau das zu verhindern und die Stimmung zu heben, wird versucht, sie so wenig wie möglich oder möglichst kurz im Krankenhaus zu behalten. Sobald der Klinikarzt es verantworten kann, entlässt der die Patienten gern wieder in die Obhut eines Pflegedienstes oder der Kurzzeitpflege.

Sicherungspflege

Die Sicherungspflege dagegen macht nur dann Sinn, wenn der Pflegebedürftige zu Hause eine ebenso gute Pflege erfährt wie im Krankenhaus. Hier kann es sogar notwendig sein, dass Sie sich um eine 24-Stunden-Pflegekraft kümmern müssen. Diese ist dann rund um die Uhr da und kann zum Beispiel auch Infusionen umstecken.

Auch hier geht es in erster Linie darum, den Patienten so wenig wie nur möglich im Krankenhaus zu behalten, um seine Psyche nicht unnötig zu belasten.

Der Pflegedienst wird den Gesundheitszustand genau im Auge behalten. Sobald erkannt wird, dass die Pflege zu Hause nicht mehr durchführbar ist oder sich der Zustand eher verschlechtert, wird er mit dem Arzt Rücksprache halten. Dieser entscheidet am Ende, ob die Pflege zu Hause noch Sinn macht oder eine Rückkehr in die Klinik besser wäre. Im Zweifel, bei Akutfällen, wird der Pflegedienst sich sogar auf eigene Verantwortung um die Einweisung in das Krankenhaus kümmern.

Sie haben somit das gute Gefühl, dass für den Patienten alles Menschenmögliche getan wird und dass er auf jeden Fall in guten Händen ist. Als Laie würden Sie manche Situation vielleicht sogar falsch einschätzen und könnten Schlimmeres nicht verhindern.

Das sollten Sie zu den Kosten wissen

Sobald der Arzt eine Behandlungspflege verordnet, übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für diese. Zu Beginn wird ein Mitarbeiter der Krankenkasse überprüfen, ob und in welchem Umfang die Maßnahmen notwendig sind. Auch wenn es für Sie lästig sein mag, so ist die Behandlungspflege leider immer nur zeitlich begrenzt zu verordnen.

Bei der Erstverordnung kann ein Zeitraum bis zu 14 Tagen angegeben werden. Sollte sich der Gesundheitszustand dann nicht verbessert haben, kann die Folgeverordnung für maximal vier Wochen ausgestellt werden. Sofern der Arzt davon ausgeht, dass die Pflegedauer auf jeden Fall länger sein wird, holt sich die Krankenkasse den medizinischen Dienst dazu. Dieser prüft den ganzen Fall, und der Patient bekommt unter Umständen sogar einen Pflegegrad.

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Doch Achtung, es entstehen auch Ihnen Kosten, beziehungsweise der pflegebedürftigen Person. Die Höhe ist gesetzlich vorgegeben und beträgt für jeden Versicherten ab dem 18. Lebensjahr 10 Prozent der anfallenden Kosten pro Tag. Dabei ist eine Höchstdauer von 28 Tagen angegeben. Zusätzlich entstehen noch 10 Euro pro ärztlicher Verordnung. Jedoch entfallen die Kosten, wenn die Verordnung für Schwangere oder Frauen nach der Entbindung ausgestellt wird. Auch Personen, die Grundsicherung erhalten oder chronisch Kranke müssen nicht aus eigener Tasche bezahlen. Sie müssen im Grunde die ärztliche Verordnung nur dem Pflegedienst vorlegen. Dieser rechnet anschließend nach erbrachter Leistung mit der Krankenkasse ab.

Was zahlt die Krankenkasse bei Behandlungspflege

Um auf Nummer sicherzugehen, können Sie sich Einblick in das Pflegebuch geben lassen. Dieses liegt in der Regel auch beim Patienten aus. Darin können Sie sehen, welche Leistungen beim Pflegebedürftigen erbracht wurden, wann und vom wem. Somit wissen Sie auch gleich, welche Leistungen der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden.

Es kann nicht schaden, sich gelegentlich eine Einsicht zu verschaffen und vielleicht auch mit dem Pflegebedürftigen zu sprechen, was der Pflegedienst alles bei ihm macht. In der Vergangenheit wurde über Fälle von Abrechnungsbetrug vonseiten der Pflegedienste in den Medien berichtet, weil sie nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt wurden. Das können Sie somit verhindern und gegebenenfalls auch der Krankenkasse Meldung machen, falls Sie den Verdacht haben, dass hier mehr abgerechnet wird, als tatsächlich gemacht wurde.

Maßnahmen über die Behandlungspflege hinaus

Es ist leider manchmal so, dass ein Pflegebedürftiger nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag allein zu bewältigen. Wenn es Ihnen nicht mehr möglich ist, Ihren Haushalt zu führen, sich zu waschen oder anzuziehen, so benötigen Sie mehr Hilfe. Doch auch hier werden Sie nicht allein gelassen, denn in diesem Fall kann der Hausarzt zur normalen Behandlungspflege auch noch die häusliche Krankenpflege verordnen.

Das ist natürlich auch für die Angehörigen eine große Entlastung, denn oftmals ist es einfach nicht möglich, immer in dem Ausmaß zur Verfügung zu stehen. Wichtig ist nur, dass Sie mit dem Arzt offen darüber sprechen. Der medizinische Dienst wird auch hier sein prüfendes Auge auf die Sache werfen und anhand von Tests und Fragebögen erkunden, ob Sie auch wirklich zusätzliche Hilfe benötigen. Scheuen Sie sich deshalb nicht, Ihre Schwäche zu zeigen, denn das ist sehr wichtig, damit Sie auch wirklich die Pflege bekommen, die Sie benötigen.

Bei der häuslichen Krankenpflege handelt es sich dann wiederum um die Grundpflege, also Hilfe bei der Körperpflege, das Wechseln von Inkontinenzartikeln oder anderen Dingen. Zusätzlich können Sie noch die hauswirtschaftliche Versorgung erhalten. Hier wird Ihnen die Wohnung gereinigt, das Essen auf den Tisch gestellt oder kleine Einkäufe übernommen. In der Regel wird die hauswirtschaftliche Versorgung aber von den Angehörigen übernommen.

Vergleichen Sie die Pflegedienste

Es gibt viele Pflegedienste, und deshalb ist es meist auch schwierig, zu entscheiden, welcher nun gebucht wird. Einmal davon abgesehen, ob es eine häusliche Betreuung sein soll. Sie können sich durchaus auf Empfehlungen des Hausarztes verlassen, da dieser eng mit den Pflegediensten zusammenarbeitet. Natürlich ist es aber auch kein Problem, mit verschiedenen Einrichtungen zu sprechen und sich selbst für eine zu entscheiden. Ein großes Problem ist meist der Personalmangel. Viele Pflegedienste haben einfach schon viele Patienten und können insbesondere sehr aufwendige Patienten nicht mehr aufnehmen. Eine richtige Versorgung wäre hier nicht mehr gewährleistet. Gerade wenn der Pflegebedürftige eine aufwendige Behandlungspflege hat, weil er Verbandwechsel zum Beispiel lange dauert, sollten Sie einen Pflegedienst suchen, der auch die Zeit dafür übrig hat.

Lassen Sie auch die Sympathie entscheiden

Für einen Pflegebedürftigen ist es schon schlimm genug, dass sich eine fremde Person um ihn kümmert. Eine Person, die in seine Privatsphäre dringt und ihn vielleicht sogar in intimen Situationen zur Seite steht. Deshalb ist es ganz wichtig, dass Sie mit der betreuten Person sprechen. Fragen Sie ganz offen, ob denn auch die Sympathie zum Pflegepersonal stimmt. Gehen Sie unbedingt auf die Wünsche ein, wenn eine Frau zum Beispiel nicht von einem männlichen Pfleger behandelt werden will.

Bringen Sie diese Anliegen auch bei der Pflegedienstleitung vor, damit diese eventuell und wenn es vom Personalspiegel her möglich ist, auf den Wunsch eingehen kann. Für einen Menschen, der Pflege braucht, ist es wichtig, dass er dem Pflegepersonal vertrauen kann. Wenn die Chemie nicht stimmt, leidet der zu Pflegende unnötig. Und das ist nicht schön.

Sie sehen, auch hier gibt es einiges zu beachten. Am Ende ist es aber für den zu Betreuenden das Wichtigste, dass er gut versorgt wird und nicht ständig im Krankenhaus liegen muss.